Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aktualisiert

Quelle: http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2017-06-29_Aktualisierung_Regelwerk.pdf

Das „Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ liegt in einer aktualisierten Fassung vor. Es setzt die im „Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung für die Periode 2011 bis 2016“ enthaltenen Änderungen um. Die Änderungen im Regelwerk sind von den zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens bestätigt und damit wirksam geworden. Sie lassen die Verwendung des Großbuchstabens „ẞ“ neben „SS“ zu, was insbesondere für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen wichtig ist, und ermöglichen die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie „die Goldene Hochzeit“ und (alles Gute im) „Neuen Jahr“. Darüber hinaus sind einzelne Wortschreibungen an den beobachteten Schreibgebrauch angepasst worden.

Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung wird seit seiner Inkraftsetzung im Jahre 2006 zum zweiten Mal aktualisiert und behutsam modernisiert. Die Änderungen nehmen Entwicklungen aus dem beobachteten Sprachgebrauch auf. Sie schaffen mit der Zulassung des Großbuchstabens „ẞ“ eine Wahlmöglichkeit, neben der die Schreibung mit „SS“ für „ß“ bei der Schreibung in Großbuchstaben erhalten bleibt. Weiterhin fassen sie den beobachteten Gebrauch bei der Schreibung von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv in Regeln. Die umformulierten Regeln machen deutlich, wann in diesen Fällen klein- bzw. großgeschrieben wird und wann beide Schreibungen zulässig sind. So ist bei wörtlichem bzw. bildhaftem Gebrauch wie in „der freie Mitarbeiter“ und „die gläserne Decke“ die Kleinschreibung der Regelfall. Bei besonderen Anredeformen wie der Heilige Vater gilt die Großschreibung. Fälle mit schwankendem Gebrauch wie z.B. „die mittlere/Mittlere Reife“, „die goldene/Goldene Hochzeit“ oder auch „der technische/Technische Direktor“ werden neu grundsätzlich in beiden Schreibungen angesetzt.

Des Weiteren hat der Rat das amtliche Wörterverzeichnis angepasst. Insbesondere hat er in die Vorbemerkungen den Hinweis auf die in Ländern mit mehreren Amtssprachen gängige Praxis aufgenommen, nach der die originäre Schreibung bei Amtssprachen grundsätzlich zulässig ist. Darüber hinaus wurden einzelne Eintragungen geändert. Dazu hat der Rat den Schreibgebrauch erhoben und die Ergebnisse daraufhin geprüft, ob sie den Regularitäten der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Davon betroffen ist in erster Linie die Fremdwortschreibung. Variantenschreibungen wie „Anschovis“, „Frotté“, „Komplice“, „Majonäse“, „Wandalismus“ oder „Ketschup“, die zum Teil schon seit Jahrzehnten in den Wörterbüchern standen, werden nicht mehr fortgeschrieben, sondern entfallen. Dafür greift das Wörterverzeichnis neu z.B. die Bindestrichschreibung in Fällen wie „Ex-Regierungschef“ und „Co-Trainer“ auf. In manchen Fällen wurden erkennbare Tendenzen nicht aufgenommen: Ein Beispiel hierfür ist die häufig zu beobachtende Schreibung „(sei) herzlich *Willkommen“. Denn „willkommen“ ist in dieser Verwendung adjektivisch. Die Großschreibung bleibt aber weiterhin auf die substantivische Verwendung wie in „ein herzliches Willkommen“ beschränkt.

Eine vollständige Auflistung der geänderten Wortschreibungen ist im dritten Bericht des Rats enthalten. Er ist ebenso wie das aktualisierte amtliche Regelwerk auf der Ratswebsite (http://www.rechtschreibrat.com) einzusehen.

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