Mein Kind kann aus privaten Gründen einen oder mehrere Tage nicht zur Schule gehen – an wen wende ich mich?

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Es sind Situationen denkbar, in denen Ihr Kind für einen oder auch für mehrere Tage die Schule nicht besuchen kann. In diesem Falle stellen Sie bitte im Vorfeld einen Antrag auf Beurlaubung, und zwar für

  • Freistellung für bis zwei Tage: bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer
  • Freistellung für drei oder mehr Tage: bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter; stehen diese Tage in direktem Zusammenhang mit den Schulferien, muss der Antrag mindestens einen Monat vor dem gewünschten Freistellungsdatum liegen.

Ihr Antrag wird geprüft und je nach Leistungsstand Ihres Kindes in der Regel bewilligt. Eine Befreiung von mehr als 2 Tagen wird in der Regel nur einmal während der Schullaufbahn an der Johannisberg-Schule bewilligt (Ausnahme: Konfirmanden-Fahrten, für diese gibt es eine gesonderte gesetzliche Regelung).