Durchführung von Quarantänemaßnahmen/ Krankheitssymptome bei Kindern und Jugendlichen

Liebe Eltern,

die Zahl an positiv auf das Corona-Virus getesteten Menschen  in Deutschland und auch bei uns im Werra-Meißner-Kreis steigt weiter an.

Die Gesundheitsämter haben mittlerweile große Schwierigkeiten, die Kontaktverfolgung aufrechtzuerhalten. Als eine Folge davon ist am 2.11.2020 für alle Menschen in Hessen eine Bestimmung zur Selbst- und Haushaltsquarantäne in Kraft getreten, auf die ich Sie an dieser Stelle hinweisen möchte:

  • Jede Person ist zur 14-tägigen Selbstquarantäne verpflichtet, sobald ihr ein positives Testergebnis vorliegt. Dies muss auch befolgt werden, wenn noch keine Anordnung des Gesundheitsamtes vorliegt.
  • Bei einem symptomatisch bedingten Abstrich wird eine soziale Absonderung bereits ab dem Tag des Abstrichs empfohlen.
  • Positiv getestete Personen müssen sich unmittelbar bei dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt melden, um den Erhalt des positiven Testergebnisses mitzuteilen.  Der Arbeitgeber sollte ebenfalls informiert werden.
  • Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben.
  • Das Gesundheitsamt erstellt für die im Haushalt lebenden Personen positiv Getesteter keine Bescheide mehr, die Quarantäne muss aber eingehalten werden.  Eine Testung dieses Personenkreises erfolgt nur bei vorliegenden Symptomen.
  • Schulen sind nicht befugt, Quarantänemaßnahmen auszusprechen.

Zudem mache ich Sie erneut darauf aufmerksam, dass Kinder, die Krankheitssymptome zeigen, die auf das Corona-Virus hindeuten, keinesfalls in die Schule geschickt werden dürfen.

In diesem Zusammenhang erinnere ich noch einmal an das Merkblatt “Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern
und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen,
in Kindertagespflegestellen und in Schulen”, welches am Ende dieses Beitrags abgerufen werden kann.  

Im Zweifel gibt die Schule die Empfehlung ab, Kinder immer vorsorglich zu Hause zu lassen, bis sie völlig symptomfrei sind bzw. den Rat einer Ärztin/eines Arztes einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen aus der JSW, bleiben Sie gesund!

Andreas Hilmes

Hygieneplan_6.0 Anlage 4 Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen

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