Neue Corona-Regelungen für hessische Schulen

Sehr geehrte Eltern,
 
nach einer weiteren Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung treten an den Schulen neue Regelungen in Kraft. Diese haben zwar keine sehr großen Auswirkungen auf den täglichen Unterrichtsbetrieb, sie sind aber für den Fall positiver Selbsttests und die Durchführung von Elternabenden in der Schule wichtig. 
 
Folgende Punkte gilt es zu beachten:
  • Der Inzidenzwert wird künftig für schulische Entscheidungen keine Rolle mehr spielen, entsprechend entfällt die bisherige Regelung, dass ab einer Inzidenz von 100 wieder durchgängig eine medizinische Maske getragen werden muss.
  • Nach den Herbstferien wird es, wie nach den Sommerferien, zwei Präventionswochen geben. Erneut wird dann dreimal pro Woche getestet und medizinische Masken sind in diesem Zeitraum auch wieder am Sitzplatz zu tragen.
  • Für die Dauer von 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in einer Klasse wird dort künftig ebenfalls eine Maskenpflicht am Platz gelten.
  • Nach einem positiven PCR-Test besteht künftig grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht, welche die getestete Person und die Angehörigen von deren Haushalt betrifft. Die Quarantänezeit der positiv getesteten Person kann frühestens ab dem 7. Tag, bei den Haushaltsangehörigen ab dem 10. Tag, durch einen negativen PCR-Test abgekürzt werden (sogenanntes “Freitesten”).
  • Weiterhin entscheidet das Gesundheitsamt über Maßnahmen zum Infektionsschutz, regelhaft werden aber auch weiterhin keine ganzen Klassen oder Lerngruppen in Quarantäne geschickt. Diese Maßnahmen sollen sich auf “enge Kontaktpersonen”, wie etwa Sitznachbarn, beschränken. Das Gesundheitsamt ist befugt, Einzelanordnungen zu treffen, wenn die pandemische Lage vor Ort es erfordert.
  • Bei Elternabenden soll künftig die 3G-Regelung gelten. Diese Bestimmung ist in dem uns vorliegenden Erlass als “Soll-Vorschrift” formuliert, eine Klarstellung soll die Schulen in Kürze erreichen. Bis wir diese Klarstellung erhalten haben werden, empfehle ich auf Anraten des Gesundheitsamtes dringend, dass auf Elternabenden durchgängig medizinische Masken getragen werden und jeweils nur ein Elternteil erscheint, damit das Abstandhalten gut gelingen kann. Wir informieren die Eltern umgehend, wenn wir hier neue Erkenntnisse haben.
  • Die Schulen haben Selbsttests von einem neuen Hersteller erhalten, so dass sich das Testprozedere geringfügig ändert. Eine Anleitung befindet sich zur Information der Eltern im Anhang zu diesem Beitrag (siehe unten). Die Lehrkräfte besprechen die Änderung selbstverständlich mit den Kindern und Jugendlichen. 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte wie immer an die Schulleitung. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hilmes

Kurzanleitung Antigen-Selbsttest

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .