Eltern stellen Fragen zur Beschulung in Corona-Zeiten – die Schulleitung antwortet

Sehr geehrte Eltern,

der Schulelternbeirat hatte Sie nach Abstimmung mit der Schulleitung dazu aufgefordert, Ihre Fragen zur Beschulung während der Corona-Pandemie an der Johannisberg-Schule zu stellen beziehungsweise eine Rückmeldung zu geben.

Wir bedanken uns für die zahlreichen Beiträge und beantworten die eingegangenen Fragen nachfolgend. Fragen, die uns noch zu einem späteren Zeitpunkt erreichen, werden immer aktuell ganz nach oben gestellt.

Zudem bedanken wir uns ganz herzlich bei Herrn Frensel, der die Fragen zusammengestellt und auf offenkundig häufiger genannte Probleme aufmerksam gemacht hat.

Eine wichtige Information vorab: Wie Sie auch bei den Diskussionen in der Öffentlichkeit beobachten können, werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und insbesondere auch die Regelungen in den Schulen kontrovers beurteilt.

Am Ende müssen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker und auch die Leitungen in den Schulen/Gesundheitsämtern Entscheidungen treffen. Dass diese nicht von allen Menschen gleichermaßen gut oder schlecht bewertet werden, liegt in der Natur der Sache – was die einen richtig finden, lehnen andere vollständig ab.

Sie können sicher sein, dass die Schulleitung ihre Entscheidungen sehr gewissenhaft durchdenkt und dabei den Rat des Gesundheitsamtes sowie Erkenntnisse der Wissenschaft beherzigt. Letztlich liegen auch nicht alle Entscheidungen im Ermessen der einzelnen Schule, sondern werden landesweit oder von den Landkreisen getroffen.

Der Werra-Meißner-Kreis zählte erfreulicherweise lange zu den Landkreisen mit der niedrigsten 7-Tage-Inzidenz in ganz Hessen. Nach einem zwischenzeitlichen Hoch bei den Infektionszahlen sinken die Zahlen aktuell wieder und wir hoffen, dass das Infektionsgeschehen in unserer Heimat weiterhin beherrschbar bleibt. Wir arbeiten dafür, dass der Schulbesuch für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicher ist. 

Noch ein Hinweis zur Lesbarkeit: Über die Browserfunktion “Auf dieser Seite suchen” (in den unterschiedlichen Browsern wird diese Funktion teils leicht anders genannt) können Sie ganz gezielt nach Stichworten wie “Quarantäne” oder “Sportunterricht” suchen, so dass Sie nicht alle Fragen lesen müssen, um an die gesuchte Information zu gelangen. 

Nun zu den Fragen aus der Elternschaft:

Warum pausiert der praktische Sportunterricht derzeit nicht?

Die Fachschaft Sport hat sich zu außerordentlichen Besprechungen mit der Schulleitung getroffen, um Grundsätze für den Sportunterricht auf Grundlage der Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums, des Staatlichen Schulamts sowie der Empfehlungen der Zentralen Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes Hessen zu vereinbaren. Sie können diese Vereinbarungen unter folgendem Link nachlesen:

https://johannisberg.schule/2020/11/13/sportunterricht-in-pandemie-zeiten/

Wir halten es unter diesen Voraussetzungen und den aktuellen Infektionszahlen im Werra-Meißner-Kreis für vertretbar, den praktischen Sportunterricht weiterhin stattfinden zu lassen, zumal die Bedeutsamkeit von Sport und Bewegung für die Kinder gerade in diesen Zeiten unbestritten ist. Die Sportlehrkräfte besprechen die Situation und die Wichtigkeit der Einhaltung der aufgestellten Regeln mit den Schülerinnen und Schülern und beobachten die Situation weiterhin sehr genau.

Sollten sich die Infektionszahlen im Werra-Meißner-Kreis weiter erhöhen bzw. Lerngruppen die Regeln nicht einhalten, wird zu sporttheoretischen Inhalten und zu Bewegungsangeboten gewechselt.

Ab wann werden „bedürftige“ Kinder mit digitalen Endgeräten ausgestattet?

Der Schulträger hat uns darüber informiert, dass die Geräte ab sofort ausgeliefert werden können. Eine Abfrage über die Eltern hat bereits stattgefunden. Eltern, die für ihr Kind ein digitales Endgerät (Notebook) benötigen und Schwierigkeiten haben, dies selbst zu beschaffen, wenden sich bitte vertrauensvoll an den Schulleiter, alle Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Ab wann erfolgt eine Zuschaltung per Videokonferenz von Kindern, die zur Risikogruppe gehören, in den Unterricht?

Dies hängt von den Bedingungen und Voraussetzungen im Einzelfall ab. Wenn Kinder vom Präsenzunterricht in die Distanzbeschulung wechseln, weil sie zur Risikogruppe zählen, tritt die Klassenkonferenz zusammen und berät, wie das Kind unter den gegebenen Bedingungen am besten beschult werden kann. Hierbei sind sowohl die schulischen als auch die persönlichen und individuellen Voraussetzungen des Kindes zu beachten. Aktuell werden bereits einzelne Kinder per Videokonferenz zeitweise in den Unterricht zugeschaltet, die Schule hat die technischen Voraussetzungen dazu weitgehend schaffen können.

Die Anzahl der Kinder, die dauerhaft von zu Hause aus beschult werden muss, liegt derzeit im niedrigen einstelligen Bereich.

Zu beachten ist noch, dass es weder didaktisch sinnvoll noch umsetzbar ist, dass Kinder vollumfänglich per Videoschaltung am Unterricht teilnehmen. Eine Schwerpunktsetzung, etwa auf den Hauptfachunterricht, ist in jedem Fall sinnvoll.

Sind alle Räume der Schule so ausgestattet, dass Videozuschaltungen möglich sind?

Alle Räume verfügen seit den Sommerferien über eine hinreichende WLAN-Abdeckung, zudem ist ein großer Teil der Räume mit entsprechender Hardware ausgestattet.

Da jedoch nur relativ wenige Kinder (siehe auch vorangegangene Frage) aufgrund einer Zugehörigkeit zur Risikogruppe derzeit dauerhaft nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind wir zuversichtlich, dass es in derartigen Fällen nicht an den technischen Voraussetzungen scheitern wird. Kameras/Laptops stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Ein Problem in der Gartenstraße ist die Bandbreite der Internetverbindung. Während am Johannisberg eine hinreichend schnelle Breitbandanbindung (600 Mbit) besteht, verfügt die Gartenstraße noch nicht über einen derart schnellen Zugang. Bei mehreren gleichzeitigen Videostreams könnte dies zu Engpässen führen.   

Aus welchem Grund müssen die Kinder derzeit, mit der Belastung des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung, teilweise länger als 6 Schulstunden in der Schule sein? Kann der Nachmittagsunterricht nicht entfallen? Kann man sich nicht nur auf den Hauptfachunterricht konzentrieren?

Freiwillige Unterrichtsangebote wie Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag sind derzeit zu großen Teilen ausgesetzt. Der Pflichtunterricht umfasst in vielen Klassen mehr als 30 Wochenstunden und muss auf Anordnung des Hessischen Kultusministeriums durchgeführt werden. Das führt zwangsläufig dazu, dass eine große Zahl an Klassen Nachmittagsunterricht hat. Eine Abweichung ist nur gestattet, wenn die Anzahl der verfügbaren Lehrkräfte die Abdeckung des Unterrichts nicht mehr möglich macht. Derzeit kann ein Großteil des krankheitsbedingten Vertretungsbedarfs aufgefangen werden.  

Wann geht der Unterricht in Stufe 3, das sogenannte Wechselmodell, über?

Die Entscheidung hierüber trifft entweder die hessische Landesregierung für alle Schulen in Hessen oder aber das örtliche Gesundheitsamt nach Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt auf Grundlage eines sehr hohen Infektionsgeschehens vor Ort. Die Schule darf diese Entscheidung nicht selbst treffen. 

Wir gehen davon aus, dass die nächste Bund-Länder-Konferenz am 25.11.2020 in dieser Frage Klarheit schaffen wird. Viele Elternvertretungen, auch der hessische Landeselternbeiratsvorsitzende, Herr Korhan Ekinci, wünschen sich klare Kriterien, etwa dass ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 und mehr in einem Landkreis automatisch Stufe 3 des Stufenmodells greift.

Warum wird den Kindern nicht durchgängig ein eigener Raum zugewiesen, sprich, warum werden Räume gewechselt?

Hinsichtlich der Übertragung des Virus über Kontaktflächen sind Infektionen zwar nicht ausgeschlossen, laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es allerdings bislang keine Fälle, bei denen nachgewiesen wurde, dass das Coronavirus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen und Oberflächen auf Menschen übertragen wurde und es zu Infektionen kam. Die „Schmierinfektion“ scheint bei dem Corona-Virus also keine entscheidende Rolle zu spielen (siehe https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html).

Feste Sitzpläne haben wir in allen Räumen etabliert, so dass wir stets nachvollziehen können, wer neben wem gesessen hat.

Warum müssen die Kinder die Pausen draußen an der frischen Luft verbringen?

Die Pausen verbringen unsere Schülerinnen und Schüler komplett an der frischen Luft und tragen Masken/halten Abstand, so dass wir für diesen Zeitraum von einem sehr geringen Infektionsrisiko ausgehen können. Selbstverständlich hängt das auch immer davon ab, wie gut es den Kindern gelingt, diese Regeln umzusetzen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass unsere Schülerinnen und Schüler das insgesamt gut machen und lediglich immer wieder auf das Halten von Abstand hingewiesen werden müssen.

Wir halten es für vertretbar, dass Kinder und Jugendliche, zieht man die Wege im Gebäude ab, zweimal am Tag für ca. 20 Minuten an der frischen Luft verbringen, auch im Winter. Mit geeigneter Kleidung sollte dies kein Problem darstellen, hier geben wir dem Infektionsschutz Vorrang. Für extreme Wetterbedingungen sieht der schulische Hygieneplan die „Regenpause“ vor, in der die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht im Gebäude bleiben dürfen.  

Kann man keine versetzten Pausen-/Anfangszeiten festlegen?

Wir sind auf die Fahrzeiten des öffentlichen Personennahverkehrs angewiesen, so dass wir derzeit keine Veränderung der Anfangszeiten vornehmen können. Der Schulträger hat mitgeteilt, dass eine Veränderung der Busfahrzeiten nicht vorgesehen ist.

Wir machen zudem folgende Beobachtung: Selbst wenn der Unterricht einmal zur 2. Stunde beginnt, kommt eine Vielzahl an Kindern und Jugendlichen trotzdem zur 1. Stunde und hält sich auf dem Schulgelände auf, weil es keine Möglichkeit gibt, später zur Schule zu fahren. Dies entlastet also weder die Busse noch den morgendlichen „Andrang“ auf dem Schulgelände. Wir weisen darauf hin, dass wir glücklicherweise über ein recht großes Außengelände verfügen, so dass sich die Kinder und Jugendlichen recht gut verteilen können.

„Versetzte Pausen“ sind aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar. Die Schulleitungen der Witzenhäuser Schulen müssen aufgrund von Standortwechseln der Lehrkräfte während des Schulvormittags vier Standorte zeitlich miteinander koordinieren, ein Wechsel der Lehrkräfte muss in den Pausen möglich sein. Daher sind versetzte Pausen im Regelbetrieb keine Option. Die Maskenpausen während der Unterrichtszeit indes finden individuell nach Bedürfnis der Kinder statt. Auch hier begeben sich alle Kinder mit ihrer Lehrkraft auf den Schulhof an die frische Luft.  

Wieso werden einzelne Klassen, vor allem ab der Jahrgangsstufe 7, noch im Kursunterricht unterrichtet und nicht im Klassenverband?

Auch hier gilt es im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen auf die Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums zu verweisen. Für die Jahrgänge 1-6 wurde weitgehend Klassenunterricht angeordnet, nicht aber für die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7. Die Vorgabe mag damit begründet worden sein, dass man älteren Jugendlichen eher zutraut, die Hygieneregeln verlässlich einzuhalten.

Dennoch achten wir darauf, auch in höheren Jahrgängen möglichst „Kohorten“, also konstante Lerngruppen, zu bilden. Da wir in den Kursen feste Sitzpläne haben und die Kinder durch eine Maske geschützt sind, halten wir den Kursunterricht in den Hauptfächern Englisch und Mathematik in der Jahrgangsstufe 7 ebenso für vertretbar wie die Kurse, die wir für die Erteilung der zweiten Fremdsprache (Latein und Französisch) bilden müssen. Die Anzahl der zusätzlichen Kinder, mit denen man durch diese Verkursung in unmittelbaren Kontakt kommt, ist überschaubar. Zudem wurden die Lehrkräfte angehalten, innerhalb der Kurse die Jugendlichen klassenweise zu setzen, so dass unmittelbare Kontakte weiter reduziert werden.  

Wenn ein Kind auf Verdacht einen Corona-Test machen muss, der ärztlicherseits angeordnet wurde, müssen dann Geschwisterkinder zu Hause bleiben und das Ergebnis abwarten? 

Nur im Falle eines positiven Tests in der Familie müssen sich Familienangehörige in Haus- oder Selbstquarantäne begeben bzw. immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet. Liegt „lediglich“ ein Verdachtsfall vor, kann dem Alltag aus rechtlicher Sicht weiterhin nachgegangen werden, also auch der Schulbesuch erfolgen.

Die Schulleitung empfiehlt jedoch, ohne dass sie dies anordnen darf, immer auf Nummer sicher zu gehen und im Zweifel lieber ein Kind vorsorglich zu Hause zu lassen als die Mitschülerinnen und Mitschüler dem Risiko einer Ansteckung auszusetzen.

Bislang haben sich Eltern in solchen Fällen in der Regel mit der Schulleitung in Verbindung gesetzt und nachgefragt und es konnte immer eine gute, einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Wichtig ist der Hinweis, dass Kinder, die offenkundig Krankheitssymptome zeigen, die eindeutig auf das Corona-Virus hindeuten, nicht zur Schule kommen dürfen. Auf das Informationsmaterial auf der Schulhomepage wird verwiesen.

Wie werden Eltern informiert, wenn in der Klasse des eigenen Kindes ein Corona-Fall auftritt?

Die Schulleitung kontaktiert in jedem einzelnen Fall zunächst unverzüglich das Gesundheitsamt, um den Informationsstand abzusichern. Dies erfolgt auch an den Wochenenden, das Gesundheitsamt arbeitet derzeit sozusagen „24/7“. Dies ist wichtig, da es immer wieder zu Gerüchten und offenkundigen Falschmeldungen kommt.

In der Folge werden unverzüglich die Klassenleitung und die Klassenelternvertretung in Kenntnis gesetzt, die dann auf den ihnen zur Verfügung stehenden Kanälen die Information an die Eltern weitergeben. Aus Datenschutzgründen werden dabei niemals Namen der betroffenen Personen genannt. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass die Eltern Änderungen ihrer Kontaktdaten zeitnah an die Klassenelternbeiräte und die Schule melden.

Sollten weitergehende Maßnahmen wie eine Quarantäne für eine oder mehrere Klassen seitens des Gesundheitsamts angeordnet werden müssen, wird hierüber sofort auf der Schulhomepage informiert. Eine derartige Maßnahme war an der Johannisberg-Schule bislang nicht erforderlich.

Bislang gab es an unserer Schule 4 bestätigte Infektionsfälle mit dem Corona-Virus, wobei die Kinder zum Zeitpunkt des letzten Schulbesuchs nach sorgfältiger Prüfung durch das Gesundheitsamt nicht infektiös gewesen sind. Damit bestand für die anderen Kinder keine Ansteckungsgefahr.

Wann ist mit einer Verbesserung der Bussituation zu rechnen?

Bislang sind bei der Schulleitung zwei konkrete Nachfragen/Hinweise zu den Busverbindungen eingegangen, diese betrafen die Linien 220 und 214. Beide Anliegen wurden unverzüglich von der Schulleitung an die zuständigen Personen beim ÖPNV, der Nahverkehr Werra-Meißner GmbH, weitergegeben und zwei Gespräche mit dem Fachbereichsleiter, Herrn Lentz, geführt. Die Eltern, die angefragt hatten, wurden in der Folge von der Schulleitung über die Ergebnisse des Gesprächs informiert.

Nach Mitteilung von Herrn Lentz werden ständig Kapazitätsmessungen in den Bussen durchgeführt, die für die Witzenhäuser Linien keinesfalls eine Überlastung der Busse ergeben hätten. So seien an keinem Tag mehr als 41 Fahrgäste in den Linien gewesen. Betroffene Eltern können sich aber gerne direkt an Herrn Lentz wenden, wenn Fragen/Hinweise/Beschwerden vorgetragen werden sollen. Herr Lentz ist unter der Telefonnummer 05651-302-3601 gerne für Ihre Fragen da.

Warum werden noch nicht alle Arbeitsblätter, Hausaufgaben, Termine für Tests und Arbeiten etc. in das Schulportal eingestellt? Warum klappt das bei einigen Lehrkräften hervorragend, bei anderen noch nicht ganz so gut?

Es ist verständlich, dass es aus Elternsicht wünschenswert ist, dass dies vollständig und flächendeckend in allen Klassen umgesetzt wird.

Das Kollegium der Johannisberg-Schule hat sich, nicht zuletzt auf Wunsch der Elternschaft, darauf verständigt, das Stundenthema und die Hausaufgaben verlässlich in das Schulportal einzutragen, so dass sie dort von den Kindern und den Eltern eingesehen werden können.

Die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler hat aber weiterhin einen hohen Stellenwert. Dies beinhaltet nicht zuletzt die Verpflichtung, mithilfe des Schulplaners selbst für das Eintragen der Hausaufgaben u. ä. zu sorgen. Es ist pädagogisch nicht sinnvoll, die Kinder während der Präsenzbeschulungszeit von dieser Aufgabe zu befreien.

Für den Fall eines weiteren Lockdowns werden selbstverständlich auch alle benötigten Unterrichtsinhalte wie Arbeitsblätter etc. dort hinterlegt. Aktuell ist dies nicht flächendeckend der Fall, da nahezu alle Kinder in der Schule sind und nur vereinzelt Fehlzeiten durch Quarantänemaßnahmen oder Krankheiten auftreten. Das Arbeitsmaterial wird im Unterricht ausgeteilt und steht entsprechend zur Verfügung.

Kinder, die sich in Quarantäne befinden, müssen selbstverständlich von den Fachlehrkräften versorgt werden.

Wenn dies im Einzelfall noch nicht klappt, wenden Sie sich bitte zunächst an die unterrichtenden Lehrkräfte und in der Folge, sollte dies nicht zum Ziel führen, an die Zweigleitungen (Gymnasium Herr Nolte, Realschulbereich Herr Rhöse, Hauptschulbereich und Aufbaustufe Frau Jansing), damit eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden kann.

Das Kollegium bildet sich stetig fort (am 24.11.2020 findet beispielsweise eine Weiterbildung zum digitalen Lernen für alle Lehrkräfte statt), so dass die Schule für den Fall notwendig werdender Distanzbeschulungsmaßnahmen ganz sicher über mehr Erfahrung verfügt als im März, als uns alle diese einschneidende Entwicklung überrascht hat.

Bitte beachten Sie auch die nächste Frage, die dieses Thema berührt.

Warum ordnet der Schulleiter nicht einfach an, dass alle Inhalte im Schulportal hinterlegt werden müssen und im Falle des Lockdowns beispielsweise vollumfänglicher Videounterricht für alle stattfindet?

Die pädagogische Arbeit an einer Schule unterliegt sehr klaren rechtlichen Bestimmungen. Viele Entscheidungsbefugnisse liegen nicht bei der Schulleitung, sondern bei der Gesamtkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer.

Zudem spielen Aspekte des Datenschutzes, des Arbeits- und des Personalvertretungsrechts eine wichtige Rolle.

Weiterhin ist sehr wichtig zu bedenken, dass nicht alles, was auf den ersten Blick gut und richtig erscheinen mag, auch bei näherer Betrachtung zielführend oder umsetzbar ist. Nach unserer Erhebung bei den Eltern verfügt beispielsweise eine große Zahl an Kindern nicht über einen hinreichend schnellen Internetzugang, um an Videokonferenzen überhaupt teilnehmen zu können.

Die Wirksamkeit von videogestütztem Distanzunterricht im Hinblick auf den Lernerfolg ist in der Bildungsforschung umstritten und auch noch nicht hinreichend erforscht. Dass die Beziehungsarbeit hierüber in Zeiten der Pandemie unterstützt wird, ist unbestritten. Für bestimmte Phasen des Unterrichts (Einführung in ein neues Thema, Austausch über Lernergebnisse) kann der Videounterricht ein wichtiger Bestandteil sein.

Die Johannisberg-Schule hat das Videokonferenztool „BigBlueButton“ angeschafft, welches im Falle eines weiteren Lockdowns eingesetzt wird.   

Warum wird von einigen Eltern/Kindern derzeit die Wahrnehmung geäußert, dass das Hausaufgabenpensum so hoch sei?

Diese Frage kann kaum in allgemeiner Form beantwortet werden, da oft ein subjektives Empfinden des einzelnen Kindes bzw. einer Lerngruppe vorliegt.

Wir haben den Lehrkräften als Schulleitung empfohlen und nahegelegt, in Anbetracht der zweifellos schwierigen Situation für die Kinder darauf zu achten, dass es möglichst nicht zu Überforderungen kommt. Es handelt sich nicht um ein „normales Schuljahr“ und viel Lernzeit geht zwangsläufig durch die Pandemie verloren, sei es durch die Maskenpausen, sei es durch die Besprechung der Hygieneregeln oder den Austauschbedarf, den junge Menschen in solch einer für uns alle außergewöhnlichen Lage verspüren.

Unter keinen Umständen erlaubt es die jetzige Situation aufzufangen, was pandemiebedingt im vergangenen Schuljahr versäumt wurde.

Dennoch bleibt es unsere zentrale Aufgabe, unserem gesetzlichen Bildungsauftrag nachzukommen, so gut es die Pandemie zulässt. Zweifelsohne ist dies ein schwieriger Balanceakt auch für die Lehrkräfte.

Wir bitten Sie, sollten Sie den Eindruck haben, dass es in einzelnen Klassen/Fächern zu einer Überforderung kommt, vertrauensvoll Kontakt zu den Fachlehrkräften aufzunehmen. Oft kann ein klärendes Gespräch helfen! Als Bindeglied können immer auch die Elternvertretungen in den Klassen behilflich sein.

Hierzu möchte ich noch folgenden Hinweis geben: Uns Lehrkräften fällt verstärkt auf, dass es Kindern und Jugendlichen zunehmend schwerer fällt, konzentriert an einer Sache zu arbeiten, was die Bearbeitungszeit in Teilen enorm ausweitet. Diesen Eindruck haben mir viele Eltern im persönlichen Gespräch bestätigt. Ein Zusammenhang mit der stärker werdenden Nutzung der digitalen Medien wird von Bildungsforschern stark angenommen (hierzu ist beispielsweise die von der Bundesregierung geförderte BLIKK-Studie sehr lesenswert). Wir wissen, dass während der Corona-Pandemie die Nutzung der digitalen Medien bei vielen Kindern und Jugendlichen weiter stark zugenommen hat.

Auch hier kommen also sicher mehrere Faktoren zusammen, die es den Kindern und Jugendlichen derzeit schwerer als üblich machen, den Unterrichtsstoff zu bewältigen. Auch für Eltern und Lehrkräfte stellt dies eine weitere Herausforderung dar.  

Ist es den Kindern weiterhin möglich, ihre Fächer zu nutzen?

Ja, allerdings weisen wir im schulischen Hygieneplan sehr deutlich auf die dafür festgelegte Wegeführung innerhalb des Schulgebäudes hin. Im Eifer des Gefechts kürzen einige Schülerinnen und Schüler bisweilen ab und ignorieren die Einbahnstraßenregelung/die Absperrbänder. Dann ist ein Hinweis auf das gewünschte Verhalten unerlässlich.

Zudem bitten wir darum, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Materialien vollständig bei sich haben, um unnötige Begegnungen im Schulgebäude zu vermeiden.

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