Mein Kind ist krank und kann morgens nicht zur Schule gehen – wen muss ich informieren?

< Zurück

In den schuleigenen Regelungen für die Entschuldigung erkrankter Schülerinnen und Schüler heißt es dazu:

Die Eltern erkrankter Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10 melden ihr Kind am ersten Tag der Erkrankung im Sekretariat ab:

Die Krankmeldung der Kinder in den Jahrgängen 5/6 erfolgt am ersten Tag der Erkrankung

Die Eltern informieren die Schule über das krankheitsbedingte Fehlen und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Übertragbare Krankheiten sind der Schule mitzuteilen. Außerhalb der Dienstzeiten der Schule ist die Schule über Anrufbeantworter erreichbar.

Die nachzureichende “Entschuldigung” muss schriftlich vorgelegt werden – zu diesem Zweck gibt es im Schulplaner vorgedruckte Entschuldigungsseiten, die nur noch ausgefüllt werden müssen.