Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

Liebe Schulgemeinde,
 
am Ende dieses Beitrags befindet sich ein Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zur Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht, das die Schulen heute Morgen erreicht hat. Es tritt bereits ab dem heutigen Mittwoch in Kraft.
 
Hierin wird geregelt, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen ist, keiner “Absonderungspflicht” (Quarantäne) mehr unterliegen
 
Das Kultusministerium “empfiehlt jedoch dringend”, dass sich weiterhin für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des Tests zu Hause abgesondert wird. Diese Empfehlung gilt weiter, bis für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
 
Schülerinnen und Schüler sind für diesen Zeitraum entsprechend von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, wenn sie die Schule “unverzüglich von der Feststellung der Infektion informieren”. Dabei genügt die Erklärung der Sorgeberechtigten, dass die betreffende Person positiv getestet wurde. 
 
Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal haben die Schulleitung weiterhin unaufgefordert über eine Infektion zu informieren und sprechen das weitere Vorgehen bitte mit Frau Dr. Fenner bzw. mir ab. Auch hier gilt die vorgenannte Empfehlung zur Absonderung.
 
Sollte trotz vorliegender Infektion von der Empfehlung zur Absonderung Abstand genommen werden, so muss die jeweilige Person zwingend für die Dauer von fünf Tagen nach der Testung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule tragen.

Das Hessische Kultusministerium erwartet durch diese Veränderungen keine einschneidenden Auswirkungen auf die Unterrichtspraxis, da davon ausgegangen wird, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Sinne der Eigenverantwortung an diese Empfehlungen halten.

Ich bitte darum, das angehängte Schreiben sorgfältig zu lesen und zu beachten. Vielen Dank!

Bei Fragen steht die Schulleitung selbstverständlich wie immer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hilmes

2022-11-22_ALI-Schulschreiben_Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

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