Gültigkeit der schulischen Testhefte in den Weihnachtsferien

Liebe Schulgemeinde, 

gerne weise ich auf folgende aktuelle Information hin, die uns heute Morgen aus dem Hessischen Kultusministerium erreicht hat:

“Schülerinnen und Schüler können einen Testnachweis grundsätzlich, also auch außerhalb der Schule, durch das von der Schule ausgestellte Testheft erbringen. Das Testheft kann nach der geltenden Coronavirus-Schutzverordnung auch während der Weihnachtsferien als Testnachweis genutzt werden. Darüber hinaus wird aber allen Schülerinnen und Schülern empfohlen, für die Teilnahme an Freizeitangeboten etc. in den Weihnachtsferien regelmäßig Bürgertests in Anspruch zu nehmen.”

Aus eigenen Erfahrungen weisen wir darauf hin, dass nicht alle Unternehmen, Einrichtungen und Gewerbe in Hessen das Schultestheft als hinreichenden Nachweis akzeptieren. Daher empfehlen wir, im Vorfeld abzuklären, ob ein Bürgertest notwendig ist. Außerhalb Hessens ist die Akzeptanz erfahrungsgemäß noch einmal geringer.
 
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hilmes

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